Beachten Sie bitte die neue COVID Verordnung ab 19.05.2021 und verwenden Sie einen FFP-2 Mund- und Nasenschutz während der gesamten Trauerfeier.
Personenanzahl beim Begräbnis nicht mehr beschränkt ( In der Kirche gilt aber die Abstandsregel von 2 Meter, daher je nach Kirchengröße teilweise weniger Personen erlaubt!!! ).
Den Mindestabstand von 2 Meter auch im Freien unbedingt einhalten.